Sie haben ein kleines Unter-
nehmen mit Hauptsitz in Bayern und wollen gemeinsam mit einem Entwicklungspartner neue, marktrelevante Produkte und Verfahren realisieren?

Dann haben Sie die Chance auf einen Innovationsgutschein des Bayerischen Wirtschafts-
ministeriums!
 
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Verwendungsnachweis / Abrechnung der Gutscheine

Nach Abschluss der Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sind im Rahmen des Verwendungsnachweises folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ausgefülltes Formular Verwendungsnachweis
  • Rechnung der Forschungs- und Entwicklungseinrichtung(en)
  • Zahlungsbeleg / Zahlungsnachweis
  • Sachlicher Bericht (im sachlichen Bericht ist die Durchführung und das Ergebnis der Maßnahme kurz dazustellen)

Nach Einreichung und Prüfung dieser Unterlagen bei der Bayern Innovativ GmbH wird dem Antragsteller der Zuschuss überwiesen.

Der Verwendungsnachweis ist gemäß Nr. 6 ANBest-P bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums (= 12 Monate ab Bewilligungsdatum) bei der Bayern Innovativ GmbH einzureichen.

Formular Verwendungsnachweis
(doc, 150 KB)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
(pdf, 139 KB)